Politik im Beta-Modus
Wie bringen wir technisches Know-how in die politische Entscheidungsfindung? Und wie vermeiden wir Komplexität, wo Klarheit gebraucht wird? Die GI setzt sich dafür ein, dass Informatik-Kompetenz fester Bestandteil politischer Prozesse wird – für transparente, verständliche und zukunftsfähige Rahmenbedingungen in der digitalen Welt.
Enhancers of Privacy
Aleksandra Sowa von der Fachgruppe Privacy Enhancing Technologies (PET) zeigt, wie Informatik-Kompetenz Politik und Gesetzgebung konkret unterstützt. Im Interview erzählt sie, warum klare Standards für datenschutzfreundliche Technologien dringend nötig sind, wie die GI aktuelle Herausforderungen wie KI und „Privacy by Design“ begleitet und warum technische Expertise in der Politik heute unverzichtbar ist.
Lässt sich nur zusammendenken: Informatik und Politik
Forderungen der jungen Generation an die Digitalpolitik sind im Projekt Common Grounds Forum entstanden:
common-grounds-forum.org
Zehn Impulse für unsere digitale Zukunft hat die GI zur Bundestagswahl 2025 formuliert:
gi.de/wahl2025
Zeit zu handeln
Die letzten zwölf Monate waren geprägt von Umbrüchen. Mit dem Ende der Ampel blieben zentrale politische digitalpolitische Vorhaben liegen – von IT-Resilienz gegen hybride Bedrohungen bis zur Umsetzung der europäischen KI- und Daten-Verordnung. Für die nicht mehr ganz so neue Regierung gibt es nun Themen, die dringend angegangen werden müssen. Wo in puncto Cybersicherheit der dringendste Handlungsbedarf liegt, zeigt unser Politikteam.
Wir beziehen Stellung
Der GI-Arbeitskreis Datenschutz und Datensicherheit sieht die aktuelle Umsetzung der elektronischen Patientenakte mit großer Sorge. Er hat klare Forderungen aufgestellt, um die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Zur Stellungnahme
Ein offener Brief des Bündnisses „Chatkontrolle stoppen“ warnt vor einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Bürger*innen. Als Mitunterzeichnerin setzt sich auch die GI für vertrauliche und sichere Kommunikation im digitalen Zeitalter ein. Zum offenen Brief
Der Präsidiumsarbeitskreis „Digitale Souveränität”, die Arbeitskreise „Open Source Software” und „Datenschutz und IT-Sicherheit” der GI plädieren dafür, die Office-Anwendung openDesk als Standardsoftware in der öffentlichen Verwaltung zu implementieren. Zur Pressemitteilung
Junge Generation beim Digital-Gipfel: Perspektiven statt Passivität
Beim Digital-Gipfel in Frankfurt stellten junge Menschen des Common Grounds Forum nicht nur ihre Forderungen vor, sondern diskutierten direkt mit Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger. Themen wie Debattenkompetenz, Future Skills und mentale Gesundheit standen dabei ganz oben auf der Agenda.
Zur vollständigen Meldung geht es hier.
„Nicht nur Worte, sondern auch Taten“: Beirat zur Digitalstrategie fordert klares Bekenntnis der Politik
Zwei Jahre hat der Beirat zur Digitalstrategie die Leuchtturmprojekte der Bundesregierung begleitet. Ende 2024 legt er seinen Abschlussbericht vor – und mahnt: Viele Einzelprojekte sind gut, doch ein klares Zielbild, eine zentrale Steuerung und eigenes Budget fehlen. Ohne konsequentes Handeln droht die Digitalisierung Stückwerk zu bleiben.
Die ganze Meldung finden Sie hier. Direkt Interesse am vollständigen Bericht? Den gibt's hier!
Warum das Computerstrafrecht reformiert werden muss
Cyberkriminalität nimmt zu – doch das deutsche Computerstrafrecht steckt noch im letzten Jahrhundert fest. Veraltete Paragrafen bremsen Forschung und schwächen die IT-Sicherheit. Warum dringend eine Reform nötig ist und welche politischen Weichen jetzt gestellt werden müssen verrät GI-Fellow Tim Philipp Schäfers in seinem Blogbeitrag.
Enhancers of Privacy
Aleksandra Sowa engagiert sich seit Jahren in der GI-Fachgruppe Privacy Enhancing Technologies. Sie sieht einiges an Handlungsbedarf für die Politik – und viel Potenzial für GI-Mitglieder aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung, die Arbeit der Fachgruppe mitzugestalten.
Interview: Alexandra Resch
Welche Ziele verfolgt Ihre Fachgruppe?
Das Ziel der Fachgruppe PET – zugeordnet dem Bereich Sicherheit – besteht darin, aktuelle und relevante Aspekte von Privacy Enhancing Technologies (PETs), mitunter auch als „datenschutzfördernde Technik“ übersetzt, in die Diskussionen von Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung, Regulierung und Anwendungspraxis einzubringen. Zugleich geht es darum, deren technologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen zu analysieren und einzuordnen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Bewertung von Möglichkeiten, Grenzen und Risiken neuer Technologien im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten und die Wahrung der Privatheit. Daneben befasst sich die Fachgruppe mit der konzeptionellen Weiterentwicklung, Standardisierung und praktischen Umsetzung von PETs – etwa durch Definitionen, Abgrenzungen, technische Spezifikationen sowie Bausteine und Anwendungen. Mitglieder des Leitungskreises – darunter Prof. Frank Pallas, Prof. Zoltán Mann, Prof. Florian Tschorsch, Prof. Thorsten Strufe und PD Dr. Sebastian Pape – engagieren sich im Rahmen ihrer beruflichen und wissenschaftlichen auch in Fragen der Prüfung und Kontrolle, insbesondere durch die Entwicklung von Klassifikationen, Bewertungsschemata und Assessments für PETs.
Warum ist Ihre Arbeit gerade jetzt so wichtig?
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2025 wurden zwar keine verbindlichen Regelungen zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mehr benannt, dafür jedoch Privacy Enhancing Technologies ausdrücklich hervorgehoben: „Wir fördern die breite Anwendung von Privacy Enhancing Technologies“, heißt es im Abschnitt zur „Kultur der Datennutzung und des Datenteilens“ (Anm. der Red.: S. 69–70). Auch in der politischen Debatte sieht sich die Fachgruppe in der Verantwortung, ihre Expertise in Stellungnahmen und Kommentierungen zu Standardisierungs- und Gesetzgebungsvorhaben einzubringen – unter Einbeziehung relevanter Stakeholder und mit dem Anspruch, Ergebnisse auch allgemeinverständlich zugänglich zu machen.
Wo sehen Sie aktuell den dringendsten Handlungsbedarf für die Politik, was PET angeht?
In der Fachgruppe arbeiten wir derzeit parallel und intensiv an verschiedenen Themen – gesellschaftliche und technische Fragestellungen werden dabei gleichrangig behandelt. Ein Beispiel ist die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht. Hier haben wir unter anderem auf die Notwendigkeit, Möglichkeit und Effektivität integrierter Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle und Datenpannen hingewirkt. Ähnliche Anforderungen stellen sich in aktuellen Themenfeldern wie der Künstlichen Intelligenz. Für Hersteller von KI-Systemen – wie zuvor bereits für Hersteller von IT-Systemen – gilt die Vorgabe aus Art. 25 DSGVO: „Privacy by Design“ (im Deutschen etwas verkürzt als „Datenschutz durch Technikgestaltung“ wiedergegeben), ergänzt durch die Anforderung „Security by Design“ aus der Cybersicherheitsstrategie. Gemeint ist eine datenschutzfreundliche, an den Stand der Technik angepasste und anwenderzentrierte Gestaltung von Systemen und Diensten – über den gesamten Lebenszyklus hinweg, mit datensparsamem Konzept und risikoadäquaten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) wie Kryptographie oder Anonymisierung. Bislang fehlt es jedoch an einer konkreten Operationalisierung dieser Vorgaben sowie an verbindlichen Standards. Dabei ist mir wichtig: Die Entwicklung von Standards sollte nicht ausschließlich den Akteuren überlassen bleiben, die diese später einsetzen (oder eben nicht), sondern in einem wissenschaftlich fundierten und systematischen Prozess unter Beteiligung relevanter Stakeholder erfolgen.
Wie sind Sie eigentlich zur GI gekommen?
Wenn ich das noch wüsste … Vermutlich war es einer dieser Momente, in denen man – etwa als Unternehmer oder Behördenvertreter – auf eine unbequeme Frage, auf die man entweder nicht antworten kann oder will, den Datenschutz zum Vorwand nimmt, um sich vor einer Antwort zu drücken. Wie auch immer: Wer sich für datenschutzfördernde Techniken interessiert, ist herzlich eingeladen, mitzuwirken. Die Fachgruppe richtet sich ausdrücklich an Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung – ebenso wie an einzelne Anwenderinnen und Anwender. Unser interdisziplinärer Ansatz bezieht neben der Informatik auch Perspektiven aus Rechtswissenschaft, Ergonomie oder Soziologie mit ein.

Dr. Aleksandra Sowa
Sie ist Buchautorin („Digital Politics”), Fachbuchautorin (u.a. „Informationssicherheitsmanagement”, „IT-Revision”, etc.) und Sachverständige für IT-Sicherheit. Aleksandra Sowa war Mitglied im legendären Virtuellen Ortsverein der SPD, der das Internet für die politische Arbeit erproben wollte, ist Mitglied der Grundwertekommission und blickt auf mehr als 20 Jahre Berufserfahrung als Spezialistin für Informationssicherheit, Revision und (technischen) Datenschutz u.a. im Vorstandsbereich DRC der Telekom, KRITIS-Unternehmen wie Banken und Versicherungen und im Public Sector. In der GI ist Aleksandra Sowa Mitglied des Lenkungskreises der Fachgruppe Pivacy Enhancing Technologies (PET).
Lust, mitzumachen?
Die Fachgruppe PET hat sich zum Ziel gesetzt, alle relevanten Aspekte zu Privacy-Enhancing Technologies und Datenschutzfördernder Technik in die aktuellen Diskussionen sowohl der Wissenschaft, Wirtschaft und Gesetzgebungsorgane als auch der Anwenderinnen und Anwender selbst und in Projekte des Fachbereichs Sicherheit der GI im Speziellen einzubringen und deren technologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen im Kontext mit Themen der Informatik zu erklären.
Alle Infos (auch für potenzielle Neu-Mitglieder) gibts hier:
fg-pet.gi.de
Zeit zu handeln
Die letzten zwölf Monate waren geprägt von Umbrüchen. Mit dem Ende der Ampel blieben zentrale politische digitalpolitische Vorhaben liegen – von IT-Resilienz gegen hybride Bedrohungen bis zur Umsetzung der europäischen KI- und Daten-Verordnung. Zugleich stellt US-Präsident Trump die Robustheit europäischer Digitalpolitik auf eine neue Probe. Die GI hatte zehn Impulse für die Bundestagswahl formuliert und wird verfolgen, welchen Einfluss sie auf die neue Regierungsarbeit nehmen. Mit Blick auf den Koalitionsvertrag rückt unser Politikteam in den Fokus, was aus Sicht der GI in puncto Cybersicherheit besonders dringend ansteht.
Text: Nina Locher & Marieke Petersen
Wer digitale Souveränität zur Priorität machen will, muss handeln. Die schwarz-rote Koalition hat keine Schonfrist – zu ernst ist die Lage hybrider Bedrohungen durch Desinformation und Cyberangriffe aus Russland, Iran oder China, zu dringend der Weckruf, konsequent in europäische Technologien zu investieren und Abhängigkeiten von den USA oder China zu verringern. Für die GI hat die Bundesregierung drei zentrale Punkte für mehr Cybersicherheit auf der Agenda:
- Schluss mit staatlich produzierten Schwachstellen. Die Chatkontrolle oder die vom Bundesinnenminister geplante Vorratsdatenspeicherung, biometrische Überwachung und Palantir machen Bürger*innen gläsern, gefährden Grundrechte und untergraben wichtiges Vertrauen und Teilhabe in die Demokratie.
- Resilienz gegen hybride Bedrohungen stärken. Der Bundesrechnungshof warnte jüngst, dass die staatliche IT in Deutschland schlecht geschützt ist. Wichtige Vorhaben wie NIS2 und KRITIS-Dachgesetz müssen jetzt konsequent umgesetzt werden – für mehr Resilienz gehört hier aktive Cyberabwehr nicht dazu.
- Bestehende digitale Abhängigkeiten abbauen. Nicht nur die GI warnte 2024 vor den Risiken von Lock-In-Effekten beim Kauf von proprietärer Software durch den Bund. Open Source ist kein nice-to-have, sondern Voraussetzung für Souveränität. Dafür braucht es eine Strategie zu digitaler Souveränität der Bundesregierung.
Das neue Digitalministerium steht mit im Zentrum dieser Aufgaben. Es muss, wie Minister Karsten Wildberger sagt: „Machen.“
Die Stimme der Informatik: Wie sich die GI politisch einbringt
Die GI geht in einer aktualisierten Stellungnahme auf den neuen Referentenentwurf des NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz ein – und fordert klare Definitionen und vereinfachte Meldungen
Der Schutz von kritischer Infrastruktur ist essenziell für eine resiliente Gesellschaft. Die GI hat daher den Referentenentwurf zur Umsetzung der CER-Richtlinie der EU und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz) kritisch geprüft.